DAS LABEL «SWISS MADE»
Ursprung und Geschichte
Die Ursprünge des Labels «Swiss Made» reichen bis ins späte 19. Jahrhundert zurück, eine Zeit, die durch wachsenden internationalen Wettbewerb in der Uhrenindustrie geprägt war. Die Schweizer Hersteller, die bereits für ihre Innovationen und ihr technisches Know-how bekannt waren, suchten nach Wegen, ihre Produkte vor minderwertigen Nachahmungen zu schützen und zu unterscheiden. Mit der Einführung von «Swiss Made» als Standard bewahrten sie nicht nur ihren guten Ruf, sondern stärkten auch die Position der Schweiz als führende Nation in der präzisen Zeitmessung.
Der Begriff wurde in den 1970er-Jahren durch die Schweizer Gesetzgebung rechtlich geschützt. Damit wurde sichergestellt, dass nur Uhren, die spezifische Kriterien erfüllen, dieses begehrte Label tragen dürfen. Mit der Zeit entwickelte sich «Swiss Made» zu einem Vertrauenssymbol, das die Wahrnehmung der Verbraucher beeinflusste und das Label fest in die nationale Identität der Schweiz integrierte.
Heute wird die Definition des Labels «Swiss Made» durch das Gesetz von 1971 geregelt, das die Verwendung der Bezeichnung «Schweiz» für Uhren klar definiert.
Ziele
Das Label «Swiss Made» verfolgt mehrere grundlegende Ziele:
- Qualität garantieren: Es stellt sicher, dass die Uhr strengen Standards in Bezug auf Handwerkskunst, Zuverlässigkeit und Leistung entspricht.
- Das Schweizer Uhrmachererbe schützen: Das Label bewahrt die Tradition, das Fachwissen und die Integrität der Schweizer Uhrmacherkunst.
- Die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt stärken: Durch eine klare und regulierte Kennzeichnung festigt das Label «Swiss Made» die globale Position der Schweizer Uhren in einer stark umkämpften Branche.
- Vertrauen der Verbraucher fördern: Es inspiriert Vertrauen, indem es Exzellenz, Authentizität und Nachhaltigkeit verkörpert.
Spezifische Anforderungen
Die Bezeichnung «Swiss Made» unterliegt genauen gesetzlichen Vorschriften, die in der «Verordnung über die Verwendung des Schweizer Namens für Uhren» (Swissness-Kriterien) festgelegt sind. Diese Anforderungen gewährleisten die Integrität und Authentizität des Labels:
- Technische Montage:
- Die Uhr muss in der Schweiz montiert werden.
- Die Endkontrolle muss ebenfalls in der Schweiz erfolgen.
- Uhrwerk:
- Mindestens 60 % des Wertes des Uhrwerks müssen aus Schweizer Produktion stammen.
- Das Uhrwerk selbst muss Schweizer Herkunft sein und den detaillierten technischen Kriterien für Schweizer Komponenten und Montage entsprechen.
- Gesamtkosten:
- Mindestens 60 % der gesamten Produktionskosten der Uhr müssen in der Schweiz anfallen, wobei mindestens 50 % des Wertes aller Komponenten Schweizer Ursprungs sein müssen, ausgenommen die Montagekosten. Dazu gehören Forschung, Entwicklung und Herstellung.
- Kennzeichnung:
- Uhren mit dem Label «Swiss Made» müssen strenge Vorschriften für Kennzeichnung und Zertifizierung einhalten, um Missbrauch oder irreführende Darstellungen zu vermeiden.