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Das 1886 geschaffene Genfer Siegel ist vermutlich die älteste noch heute gültige Zertifizierung. Sie garantiert Herkunft, hochwertige Verarbeitung und Leistung für mechanische Uhren, die im Kanton Genf zusammengebaut, reguliert und in ihr Uhrgehäuse eingesetzt werden.

GESCHICHTE

Das Genfer Siegel wurde 1886 von der Republik und dem Kanton Genf geschaffen. Seine Einführung war durch die Notwendigkeit motiviert, den Ruf der Genfer Uhrmacherkunst in einer Periode zu schützen, in der Fälschungen und Uhren minderer Qualität das Ansehen der Industrie bedrohten. Das Siegel diente dazu, in Genf nach höchsten Exzellenzstandards gefertigte Uhren auszuzeichnen.

1889 wurde das Genfer Siegel in das Gebäude der Uhrmacherschule Genf, die 1955 schließlich die Vergabe des Siegels übernahm. Im Jahr 2008 verließ die für das Label zuständige Kommission die Uhrmacherschule Genf, um sich einer neuen Struktur anzuschließen: der Fondation Timelab. Im Laufe der Jahrzehnte hat das Genfer Siegel sein Prestige bewahrt und sich dabei den technologischen Entwicklungen angepasst.

ZIELE

Das Genfer Siegel wurde mit drei Hauptzielen geschaffen:

  1. Die Authentizität garantieren: Durch die Überprüfung der geografischen Herkunft und der handwerklichen Methoden bekämpft das Siegel Fälschungen und gewährleistet Sammlern die Herkunft einer Uhr.
  2. Die Qualitätsstandards bewahren: Es garantiert, dass jede zertifizierte Uhr strengen Standards entspricht, die die feinsten Traditionen des Genfer Uhrmacherei-Erbes widerspiegeln.
  3. Die Exzellenz fördern : Das Siegel bringt das Engagement des Uhrmachers, der Uhrmacherin für überlegene Ingenieurskunst, raffinierte Ästhetik und Langlebigkeit zum Ausdruck.

ZERTIFIZIERUNGSKRITERIEN

Um das Genfer Siegel zu erhalten, muss eine Uhr eine Reihe anspruchsvoller Kriterien erfüllen, die sowohl die Herkunft als auch technische und ästhetische Bereiche umfassen. Diese Standards werden regelmäßig aktualisiert, um den Fortschritt der Uhrmacherkunst widerzuspiegeln, während die traditionellen Prinzipien, auf denen dieses Label beruht, gewahrt bleiben.

Herkunft

Das Uhrwerk muss im Kanton Genf montiert, reguliert und ins Uhrgehäuse eingesetzt werden.

Verarbeitungsqualität

Die Philosophie des Genfer Siegels besteht darin, die Komponenten so zu verzieren, dass unkontrollierte Bearbeitungsspuren verschwinden. Das Reglement des Genfer Siegels schreibt Kriterien der Verarbeitungsqualität vor, zu denen unter anderem folgende gehören:

  • Die Brücken müssen einen gezogenen Umfang, poliertes Anglieren, geglättete Auflageflächen und eine Oberseite mit Genfer Streifen oder anderen dekorativen Mustern aufweisen.
  • Die Federn und Sprungfedern müssen polierte Ecken und Fasen, gezogene Flanken, geglättete Auflageflächen sowie sichtbare Flächen aufweisen, die geschliffen oder mit einer anderen Verzierung versehen sind. Drahtfedern sind strikt untersagt.
  • Die Unruh und die Spirale müssen ohne Verklebung montiert sein, mit einem Spiralklötzchen mit Kopf und rundem Hals oder einem beweglichen Spiralklötzchenträger, unter Wahrung der uhrmacherischen Traditionen.
  • Die Verbindungselemente zwischen Uhrwerk und Uhrgehäuse (Bügel, Schrauben, Wippen, Ringe, Verlängerungen) müssen nach denselben Kriterien wie die inneren Bauteile bearbeitet, verziert und poliert sein.
Leistung

Das Uhrwerk muss Präzisions- und Leistungskriterien erfüllen. Zu den Anforderungen gehören:

  • • Die Ganggenauigkeit : ±1 Minute über 7 Tage (Gangreservesimulator)
  • • Die Kontrolle der Funktionen : einwandfreie Funktion aller angegebenen Funktionen
  • • Die Kontrolle der Wasserdichtigkeit : mind. 3 bar, Unterdruck 0,5 bar
  • • Die Kontrolle der Gangdauer : ≥ dem angegebenen Wert

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