DAS LABEL „SWISS MADE“
Ursprung und Geschichte
Die Ursprünge des Labels „Swiss Made“ reichen bis ins späte 19. Jahrhundert zurück, eine Zeit, die von wachsender internationaler Konkurrenz in der Uhrenindustrie geprägt war. Die Schweizer Hersteller, die bereits für ihre Innovation und ihr technisches Know-how bekannt waren, versuchten, ihre Produkte zu schützen und sie von minderwertigen Nachahmungen abzuheben. Indem sie „Swiss Made“ als Standard etablierten, bewahrten sie nicht nur ihren Ruf, sondern stärkten auch den Status der Schweiz als führende Nation in der präzisen Zeitmessung.
Der Begriff wurde in den 1970er Jahren durch die Schweizer Gesetzgebung rechtlich geschützt, wodurch sichergestellt wurde, dass nur Uhren, die bestimmte Kriterien erfüllen, dieses begehrte Label tragen durften. Im Laufe der Zeit wurde es zu einem Symbol des Vertrauens, das die Wahrnehmung der Verbraucher beeinflusste und das Label zu einem zentralen Bestandteil der Schweizer nationalen Identität machte.
Heute wird die Definition des Labels „Swiss Made“ durch das Gesetz von 1971 geregelt, das die Verwendung der Bezeichnung „Schweizer“ für Uhren regelt.
Ziele
Das Label „Swiss Made“ verfolgt mehrere grundlegende Ziele:
- Qualität garantieren: Es versichert den Verbrauchern, dass die Uhr strengen Normen in Bezug auf Handwerkskunst, Zuverlässigkeit und Leistung entspricht.
- Das Schweizer Uhrmacherei-Erbe schützen: Das Label bewahrt die Tradition, das Fachwissen und die Integrität der Schweizer Uhrmacherei.
- Die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt stärken: Durch eine klare und geregelte Bezeichnung festigt das Label „Swiss Made“ die weltweite Position der Schweizer Uhren in einer stark umkämpften Branche.
- Das Vertrauen der Verbraucher fördern: Es schafft Vertrauen, indem es Exzellenz, Authentizität und Langlebigkeit verkörpert.
Spezifische Anforderungen
Die Bezeichnung „Swiss Made“ ist durch präzise gesetzliche Regelungen geregelt, die in der „Verordnung über die Verwendung des Namens Schweiz für Uhren“ (Swissness-Kriterien) festgelegt sind. Diese Anforderungen gewährleisten die Integrität und Authentizität des Labels:
Technischer Zusammenbau:
- Die Uhr muss in der Schweiz zusammengebaut werden.
- Auch die Endkontrolle muss in der Schweiz stattfinden.
Uhrwerk:
- Mindestens 60 % des Wertes des Uhrwerks der Uhr müssen aus der Schweizer Fertigung stammen.
- Das Uhrwerk selbst muss schweizerisch sein, gemäß detaillierten technischen Kriterien, die die Schweizer Bestandteile und den Zusammenbau definieren.
Gesamtwert:
- Mindestens 60 % der gesamten Herstellungskosten der Uhr müssen in der Schweiz anfallen, wobei mindestens 50 % des Werts aller Komponenten schweizerischen Ursprungs sein müssen, ausgenommen die Kosten des Zusammenbaus. Dies umfasst Forschung, Entwicklung und Fertigung.
Kennzeichnung:
- Uhren mit dem Label „Swiss Made“ müssen strengen Kennzeichnungs- und Zertifizierungsrichtlinien entsprechen, um jeglichen Missbrauch oder Irreführung zu vermeiden.
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