GROSSUHR

Eine Grossuhr ist ein feststehendes Instrument zur Messung der Zeit, das dazu bestimmt ist, an einem bestimmten Ort zu verbleiben und die Uhrzeit fortlaufend anzuzeigen — im Gegensatz zur Armbanduhr, die dafür ausgelegt ist, am Körper getragen zu werden. Der Begriff unterscheidet sich streng genommen auch vom Pendel, einer Grossuhr, die speziell durch ein Pendel geregelt wird, das die Sekunde oder halbe Sekunde schlägt und für den häuslichen oder repräsentativen Gebrauch bestimmt ist, wobei „Grossuhr“ der generische Begriff bleibt, unabhängig vom regelnden Organ — alte Waag, Pendel oder UnruhSpirale. Eine Grossuhr besteht aus einem Antriebsorgan (Gewicht oder Feder), einem Räderwerk zur Übertragung, einem regelnden Organ und einem Anzeige mit Zeigern, Ziffern oder mit Drehzifferblatt; viele sind mit einem Schlagwerk ausgestattet, das den Ablauf der Stunden oder Viertelstunden markiert. Der Begriff umfasst verschiedene Objekte: monumentale Turmuhr an Kirchtürmen, Belfrieden oder Bahnhöfen, Standuhr, Wanduhr, Tischuhr oder astronomische Grossuhr, die zusätzlich Kalender- und Himmelsdaten anzeigt. Im Mittelalter in Form von Gewichtsuhren mit Waag entstanden, wurden sie durch die Erfindung des Pendels im 17. Jahrhundert und anschliessend durch Quarz– und Atomtechnologien verbessert; die Grossuhren haben stetig an Präzision gewonnen und nehmen eine zentrale Stellung in der gesellschaftlichen Organisation der Zeit ein.

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