DIE ARBEITGEBERKONVENTION DER SCHWEIZERISCHEN UHRENINDUSTRIE (CP)
Die Arbeitgeberkonvention wurde 1937 gegründet und ist eine der beiden Dachorganisationen der Schweizer Uhrenindustrie. Während sich der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH) mit den wirtschaftlichen und kommerziellen Aspekten befasst, übernimmt die Arbeitgeberkonvention den Bereich Arbeit und Beschäftigung.
Organisation
Die Arbeitgeberkonvention ist heute Dachorganisation von fünf regionalen Arbeitgeberverbänden, denen rund 500 (freiwillig) unterzeichnende Unternehmen direkt angeschlossen sind, was 82 % der Arbeitsplätze im Bereich Uhrenindustrie und Mikromechanik entspricht.
Aufgaben
Die Aufgaben der Arbeitgeberkonvention gliedern sich in vier Bereiche:
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV): Die Arbeitgeberkonvention erlässt in Verbindung mit den Sozialpartnern den GAV, der die Arbeitsbedingungen (Löhne, Arbeitszeiten, Sicherheit usw.) innerhalb der unterzeichnenden Unternehmen regelt.
Die Berufsbildung: Die Arbeitgeberkonvention ist die Ortra (Organisation der Arbeitswelt) der Berufe der Uhrmacherei und der Mikrotechnik. Sie legt fest, welche Kompetenzen in den verschiedenen Berufen entsprechend den Bedürfnissen der Industrie erworben werden müssen. Bei Bedarf werden auf Impuls der Arbeitgeberkonvention neue zertifizierende Ausbildungen eingeführt.
Die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz : Die Arbeitgeberkonvention erlässt Regeln und gibt Empfehlungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ab.
Die Kommunikation: Die Arbeitgeberkonvention verbreitet eine institutionelle Kommunikation, die hauptsächlich die Berufslehre in der Uhrmacherei und der Mikromechanik unterstützt. Sie erfolgt über traditionelle und digitale Medien sowie durch die Organisation wichtiger Veranstaltungen (Swisskills, Präsenz bei bedeutenden Uhrmacher-Events).
So spielt die Arbeitgeberkonvention eine grundlegende und strukturelle Rolle in der Uhren- und Mikromechanikindustrie.
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