DIE ARBEITGEBERKONVENTION DER SCHWEIZERISCHEN UHRENINDUSTRIE (CP)
Die 1937 gegründete Arbeitgeberkonvention ist einer der beiden Dachverbände der Schweizer Uhrenindustrie. Während der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH) sich mit wirtschaftlichen und kommerziellen Aspekten befasst, übernimmt die CP den Bereich Arbeit und Beschäftigung.
Organisation
Die CP ist heute Dachorganisation von fünf regionalen Arbeitgeberverbänden, denen rund 500 unterzeichnende (freiwillige) Unternehmen direkt angeschlossen sind, was 82 % der Arbeitsplätze im Bereich Uhrenindustrie und Mikromechanik entspricht.
Aufgaben
Die Aufgaben der CP gliedern sich in vier Bereiche:
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) : Die Arbeitgeberkonvention erlässt, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den GAV, der die Arbeitsbedingungen (Löhne, Arbeitszeiten, Sicherheit usw.) innerhalb der unterzeichnenden Unternehmen regelt.
Die Berufsbildung : Die Arbeitgeberkonvention ist die Ortra (Organisation der Arbeitswelt) der Uhren- und Mikrotechnikberufe. Sie definiert die Kompetenzen, die in den verschiedenen Berufen entsprechend den Bedürfnissen der Industrie erworben werden müssen. Bei Bedarf werden unter dem Impuls der Arbeitgeberkonvention neue zertifizierende Ausbildungen eingeführt.
Die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz : Die Arbeitgeberkonvention erlässt Regeln und gibt Empfehlungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ab.
Die Kommunikation: Die Arbeitgeberkonvention verbreitet eine nachhaltige institutionelle Kommunikation, die sich hauptsächlich für die Ausbildung in den Berufen der Uhrmacherei und der Mikromechanik einsetzt. Diese erfolgt über traditionelle und digitale Medien oder durch die Organisation wichtiger Veranstaltungen (Swisskills, Präsenz bei bedeutenden Uhrenveranstaltungen).
Somit spielt die AK eine grundlegende und strukturelle Rolle in der Uhren- und Mikromechanikindustrie.
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