KABINETT
In der Uhrmacherkunst umfasst das Wort „Kabinett“ zwei unterschiedliche Bedeutungen. Es bezeichnet zunächst die kleinen Genfer Werkstätten, die vor allem im 18. und 19. Jahrhundert tätig waren: Sie befanden sich unter den Dächern und in den obersten Stockwerken der Gebäude, insbesondere im Stadtviertel Saint-Gervais, und profitierten dank ihrer großen Fenster von reichlich natürlichem Licht, einer unerlässlichen Voraussetzung für die minutiöse Arbeit des „Etablissage“. In diesen Kabinetten arbeiteten die Cabinotiers, unabhängige Handwerker — Polierer, Aufzieher, Graveure, Gehäusemacher — die im Lohnauftrag für die Uhrenhändler der Genfer Fabrique tätig waren, jenem System dezentraler Produktion, das für die Schweizer Uhrmacherkunst des Ancien Régime charakteristisch ist. Der Begriff bezeichnet außerdem das Möbelstück oder den Kasten, meist aus edlem Holz, der das Mechanismus einer Grossuhr oder einer Pendel: das Kabinett einer Standuhr, eines Wandkartells oder einer Tischpendel, oft reich verziert (Intarsien, vergoldete Bronzen, Lack), trägt wesentlich zum Wert und zur Ästhetik des Objekts bei. In beiden Bedeutungen verweist das Kabinett somit auf einen geschlossenen und sorgfältig gestalteten Raum, sei es der Ort der handwerklichen Fertigung der Uhr oder das Gehäuse, das ein Uhrwerk zur Geltung bringt.
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